Die Regel
Nach § 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz gilt für die Lieferung und Installation von Solarmodulen, wichtigen Komponenten und Speichern ein Steuersatz von 0 %.
Voraussetzung ist, dass die Anlage auf oder in der Nähe von Wohngebäuden oder bestimmten öffentlichen Gebäuden installiert wird. Bei Anlagen bis 30 Kilowattpeak laut Marktstammdatenregister gilt diese Voraussetzung als erfüllt.
Was das im Gespräch heißt
Für viele Einfamilienhäuser fällt beim Kauf der Anlage keine Umsatzsteuer an. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, hängt von der konkreten Anlage ab.
- Die Regel betrifft den Kauf und die Installation
- Bis 30 kWp gelten die Voraussetzungen als erfüllt
- Steuerliche Fragen im Einzelfall beantwortet ein Steuerberater
